Kühl- und Wärmeversandbehälter
Kühl- und Wärmeversandbehälter
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Die Versandröhren eignen sich in idealer Weise für den Transport diagnostischer Proben. Aufgrund ihrer Dichtheit bei einem Druckunterschied von 95kPa in Verbindung mit einer Saugeinlage bilden sie eine optimale Sekundärverpackung gemäß der Verpackungsvorschrift P650/ADR. Schutzgefäß und Schraubverschluss sind aus umweltverträglichem Polypropylen hergestellt und bei 121°C autoklavierbar.
Schutzgefäß, rund, transparent, Bauform: rund, Länge: 126 mm, Ø Öffnung: 30 mm, ohne Verschluss, Verschluss: natur, 50 Stück/Beutel
Schutzgefäß, rund, transparent, Bauform: rund, mit Saugeinlage, Länge: 126 mm, Ø Öffnung: 30 mm, ohne Verschluss, 50 Stück/Beutel
Schraubverschluss, natur, passend für Versandgefäß 126 x Ø 30 mm, 50 Stück/Beutel
Schraubverschluss, braun, passend für Versandgefäß 126 x Ø 30 mm, 50 Stück/Beutel
Schraubverschluss, natur, passend für Versandgefäß 126 x Ø 30 mm, verlängerte Ausführung, 50 Stück/Beutel
Wir empfehlen, dass Kühltransportbehälter nach ca. 5 Jahren entsorgt werden. Sollte der Behälter entsorgt werden, fragen Sie nach dem Sicherheitsdatenblatt.
Mit diesem Datenblatt sollten Sie Ihren regionalen Entsorger kontaktieren, der Ihnen Auskunft darüber geben kann, wie der Behälter am umweltfreundlichsten entsorgt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsreglementierung von Region zu Region unterschiedlich ist.
Der Schaumstoff, der innerhalb des Transportkoffers befestigt ist, kann nicht ausgetauscht werden.
Die Transportkoffer haben die Bestätigung der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), dass diese gemäß der P650 ADR versendet werden können. Eine Zertifizierung kann über den Kundenservice angefragt werden.
Hierbei handelt es sich um eine Freistellung der Kategorie B (ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN3373 zugeordnet werden), allerdings nur, wenn eine fachliche Beurteilung (z.B. Arzt) vorliegt, dass die zu versendenden Patientenproben keine bis eine minimale Wahrscheinlichkeit haben, einen Krankheitserreger zu enthalten.
Diese Beurteilung sollte auf Grundlage der bekannten Anamnese, Symptome und individuellen Begebenheiten des Patienten erfolgen.
Beim Versand müssen die Proben gemäß der P650 verpackt werden. Diese Freistellung unterliegt nicht den Vorschriften der ADR und kann somit unter der Kennzeichnung "FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE" oder "FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE" mit einem Kurierfahrer transportiert werden.
Laut der Verpackungsanweisung P650 für die UN3373 muss die Verpackung aus mindestens 3 Bestandteilen bestehen:
- einem Primärgefäß
- einem Sekundärgefäß
- einer Außenverpackung.
Dabei ist zu beachten, dass beide Gefäße flüssigkeitsdicht sind (wenn flüssige Stoffe versendet werden) und eines von beiden einem Innendruck von 95kPA (0,95 bar) ohne Verlust von Füllgut standhält.
Zwischen den beiden Gefäßen muss ein absorbierendes Material eingesetzt werden, das die gesamte Füllmenge aufnehmen kann.
Mindestens eine der Oberflächen der Außenverpackung muss eine Mindestabmessung von 100 x 100 mm haben.
Als Reinigungsmethode wird die Wischdesinfektion empfohlen, da mit dieser Methode ausgeschlossen wird, dass die Produkte mechanisch und thermisch belastet werden.
Gemäß der Regelungen der Deutschen Post AG und der Verpackungsvorschrift P650 IATA/ADR sind die Versandboxen ein gültiges Versandsystem.
Die Versandboxen sind für alle Sarstedt Versandgefäße und -flaschen einsetzbar und bieten durch ihren integrierten Arretierungsmechanismus oder die beiliegende Schaumfolientasche eine optimale Fixierung bzw. Polsterung der Sekundärgefäße.