Koffer

Transportkoffer

Die Transportkoffer bilden mit den einzelnen Komponenten gemäß Verpackungsvorschrift P650 ein perfektes System für den Kurierversand (ADR) und somit die sichere Beförderung von Substanzen der Stoffklasse UN3373. Die Koffer sind von der BAM zugelassen und bieten durch unterschiedliche Varianten eine hervorragende Möglichkeit, eine hohe Anzahl an Proben zu versenden. Ein hochdämmendes Schaummaterial gewährleistet optimale Isolierung. Für den sicheren innerbetrieblichen Probentransport stehen etwas kleinere, bruchsichere Koffer, die gemäß TRBA 100 geprüft wurden, zur Verfügung.
 

  • 1 - 10 von 10 Produkten
  • Produkte pro Seite: 5 ǀ  10 ǀ  25

Allgemein

  • +

    Wie entsorgt man Kühltransportbehälter richtig?

    Wir empfehlen, dass Kühltransportbehälter nach ca. 5 Jahren entsorgt werden. Sollte der Behälter entsorgt werden, fragen Sie nach dem Sicherheitsdatenblatt.

    Mit diesem Datenblatt sollten Sie Ihren regionalen Entsorger kontaktieren, der Ihnen Auskunft darüber geben kann, wie der Behälter am umweltfreundlichsten entsorgt werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsreglementierung von Region zu Region unterschiedlich ist.

  • +

    Kann der innenliegende Schaumstoff der Transportkoffer ausgetauscht werden?

    Der Schaumstoff, der innerhalb des Transportkoffers befestigt ist, kann nicht ausgetauscht werden.

  • +

    Können die Transportkoffer konform der P650 ADR versendet werden?

    Die Transportkoffer haben die Bestätigung der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), dass diese gemäß der P650 ADR versendet werden können. Eine Zertifizierung kann über den Kundenservice angefragt werden.

  • +

    Was bedeutet P650 "light" oder "Freigestellte Medizinische Probe"?

    Hierbei handelt es sich um eine Freistellung der Kategorie B (ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN3373 zugeordnet werden), allerdings nur, wenn eine fachliche Beurteilung (z.B. Arzt) vorliegt, dass die zu versendenden Patientenproben keine bis eine minimale Wahrscheinlichkeit haben, einen Krankheitserreger zu enthalten.

    Diese Beurteilung sollte auf Grundlage der bekannten Anamnese, Symptome und individuellen Begebenheiten des Patienten erfolgen.

    Beim Versand müssen die Proben gemäß der P650 verpackt werden. Diese Freistellung unterliegt nicht den Vorschriften der ADR und kann somit unter der Kennzeichnung "FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE" oder "FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE" mit einem Kurierfahrer transportiert werden.

  • +

    Was bedeutet "3-Komponenten Verpackung" im Zusammenhang mit dem Versand von diagnostischen Proben der Stoffklasse UN3373?

    Laut der Verpackungsanweisung P650  für die UN3373 muss die Verpackung aus mindestens 3 Bestandteilen bestehen:

    - einem Primärgefäß

    - einem Sekundärgefäß

    - einer Außenverpackung.

    Dabei ist zu beachten, dass beide Gefäße flüssigkeitsdicht sind (wenn flüssige Stoffe versendet werden) und eines von beiden einem Innendruck von 95kPA (0,95 bar) ohne Verlust von Füllgut standhält.

    Zwischen den beiden Gefäßen muss ein absorbierendes Material eingesetzt werden, das die gesamte Füllmenge aufnehmen kann. 

    Mindestens eine der Oberflächen der Außenverpackung muss eine Mindestabmessung von 100 x 100 mm haben. 

  • +

    Wie werden die Transportkoffer gereinigt?

    Als Reinigungsmethode wird die Wischdesinfektion empfohlen, da mit dieser Methode ausgeschlossen wird, dass die Produkte mechanisch und thermisch belastet werden. 

  • +

    Können die Versandboxen mit der Post versendet werden?

    Gemäß der Regelungen der Deutschen Post AG und der Verpackungsvorschrift P650 IATA/ADR sind die Versandboxen ein gültiges Versandsystem.

  • +

    Für welche Produkte sind die Versandboxen ausgerichtet?

    Die Versandboxen sind für alle Sarstedt Versandgefäße und -flaschen einsetzbar und bieten durch ihren integrierten Arretierungsmechanismus oder die beiliegende Schaumfolientasche eine optimale Fixierung bzw. Polsterung der Sekundärgefäße.

nach oben