Kühl- und Wärmeversandbehälter
Kühl- und Wärmeversandbehälter
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Bestellnummer | 65.679.001 |
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Artikelbeschreibung | Schraubverschluss, braun, passend für Versandgefäß 126 x Ø 30 mm, 50 Stück/Beutel |
Anwendungsbereich | Versand von Proben |
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Passend für | Versandgefäß 126 x Ø 30 mm |
Länge des Produktes | 20 mm |
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Material des Produktes | Polypropylen (PP) |
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Farbe des Produktes | braun |
Produktkategorie | kein Medizinprodukt | IVD |
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Chargiert | nein |
Mindestbestellmenge (Stück) | 250 |
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Kleinste Unterverpackung | Beutel |
Stück pro Innenkarton | 50 |
Stück pro Umkarton | 250 |
Stück pro Palette | 41250 |
Tiefe des Umkartons | 338 mm |
Breite des Umkartons | 228 mm |
Höhe des Umkartons | 120 mm |
Volumen des Umkartons | 0,0092 cbm |
Gewicht des Produktes | 0,0034 kg |
Gewicht des Umkartons | 1,09 kg |
EAN des Innenkartons | 4038917115810 |
EAN des Umkartons | 4038917014915 |
Wir empfehlen, dass Kühltransportbehälter nach ca. 5 Jahren entsorgt werden. Sollte der Behälter entsorgt werden, fragen Sie nach dem Sicherheitsdatenblatt.
Mit diesem Datenblatt sollten Sie Ihren regionalen Entsorger kontaktieren, der Ihnen Auskunft darüber geben kann, wie der Behälter am umweltfreundlichsten entsorgt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsreglementierung von Region zu Region unterschiedlich ist.
Der Schaumstoff, der innerhalb des Transportkoffers befestigt ist, kann nicht ausgetauscht werden.
Die Transportkoffer haben die Bestätigung der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), dass diese gemäß der P650 ADR versendet werden können. Eine Zertifizierung kann über den Kundenservice angefragt werden.
Hierbei handelt es sich um eine Freistellung der Kategorie B (ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN3373 zugeordnet werden), allerdings nur, wenn eine fachliche Beurteilung (z.B. Arzt) vorliegt, dass die zu versendenden Patientenproben keine bis eine minimale Wahrscheinlichkeit haben, einen Krankheitserreger zu enthalten.
Diese Beurteilung sollte auf Grundlage der bekannten Anamnese, Symptome und individuellen Begebenheiten des Patienten erfolgen.
Beim Versand müssen die Proben gemäß der P650 verpackt werden. Diese Freistellung unterliegt nicht den Vorschriften der ADR und kann somit unter der Kennzeichnung "FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE" oder "FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE" mit einem Kurierfahrer transportiert werden.
Laut der Verpackungsanweisung P650 für die UN3373 muss die Verpackung aus mindestens 3 Bestandteilen bestehen:
- einem Primärgefäß
- einem Sekundärgefäß
- einer Außenverpackung.
Dabei ist zu beachten, dass beide Gefäße flüssigkeitsdicht sind (wenn flüssige Stoffe versendet werden) und eines von beiden einem Innendruck von 95kPA (0,95 bar) ohne Verlust von Füllgut standhält.
Zwischen den beiden Gefäßen muss ein absorbierendes Material eingesetzt werden, das die gesamte Füllmenge aufnehmen kann.
Mindestens eine der Oberflächen der Außenverpackung muss eine Mindestabmessung von 100 x 100 mm haben.
Als Reinigungsmethode wird die Wischdesinfektion empfohlen, da mit dieser Methode ausgeschlossen wird, dass die Produkte mechanisch und thermisch belastet werden.
Gemäß der Regelungen der Deutschen Post AG und der Verpackungsvorschrift P650 IATA/ADR sind die Versandboxen ein gültiges Versandsystem.
Die Versandboxen sind für alle Sarstedt Versandgefäße und -flaschen einsetzbar und bieten durch ihren integrierten Arretierungsmechanismus oder die beiliegende Schaumfolientasche eine optimale Fixierung bzw. Polsterung der Sekundärgefäße.