Compliance

Compliance: fester Bestandteil unseres Handelns

Wir handeln verantwortungsvoll, rechtmäßig und nach gemeinsamen ethischen Grundsätzen. Als mittelständisches Familienunternehmen mit globaler Verantwortung ist Compliance für uns Teil der Unternehmensführung und unseres täglichen Handelns.

Klare Zuständigkeiten, verbindliche Prozesse und fachlich zuständige Ansprechpersonen unterstützen uns dabei, gesetzliche, regulatorische und interne Anforderungen einzuhalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und Hinweise sachgerecht zu bearbeiten.

Compliance ist Führungsaufgabe und zugleich Verantwortung aller Mitarbeitenden in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Führungskräfte und Mitarbeitende werden dabei durch betriebliche Beauftragte und spezialisierte Fachbereiche unterstützt.

COM - Compliance - Intro

Compliance-Grundsätze

Unsere Compliance-Grundsätze geben Orientierung für rechtmäßiges, integres und verantwortungsvolles Handeln. Sie bilden einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der SARSTEDT-Gruppe sowie für den Umgang mit Geschäftspartnern und weiteren Anspruchsgruppen.

Im Mittelpunkt stehen Integrität im Geschäftsverkehr, die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften, interner Richtlinien und für SARSTEDT verbindlicher Standards sowie der sachgerechte Umgang mit Compliance-Risiken und Hinweisen.

Dieses Verständnis schließt menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfalt ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgend aufgeführten Dokument „Menschenrechte und Lieferkettenverantwortung (Grundsatzerklärung)“.

Compliance-Kontaktstellen

Ansprechpartner für Compliance-bezogene Fragestellungen sind sowohl für Mitarbeitende als auch für Personen und Organisationen außerhalb der SARSTEDT-Gruppe zunächst die jeweils zuständigen Fachbereiche – etwa unser Vertrieb für entsprechende Compliance-Anfragen unserer Kunden.

Die zuständigen Fachbereiche binden bei Bedarf unsere Compliance-Spezialisten ein, die zugleich auch allen Mitarbeitenden direkt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Unabhängig davon kann unser Chief Compliance Officer jederzeit für sämtliche Compliance-Fragestellungen direkt kontaktiert werden – sowohl von Mitarbeitenden als auch von Personen und Organisationen außerhalb der SARSTEDT-Gruppe. In dieser Funktion nimmt er zugleich die Rolle des Ombudsmanns wahr und behandelt eingehende Hinweise vertraulich – unabhängig davon, ob diese persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Hinweisgebersystem eingehen.